Allgemeine Geschäftsbedingungen von
gray jay photography
Belinda Pfister
Masanserstrasse 19, CH 7000 Chur
Tel: +41 76 449 67 67
Email: belinda@grayjay.ch
Web: grayjay.ch
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von gray jay photography, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw.
Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
1.1 OFFERTEN
Von gray jay photography erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen.
1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG
gray jay photography wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. gray jay photography kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist gray jay photography Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
1.3 FOTOGRAFIEN
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von gray jay photography hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder im Fotobuch, Fotobücher, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien).
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von gray jay photography gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.
1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von gray jay photography unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von gray jay photography ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
1.5 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN / SACHAUFNAHMEN
Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen / Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten / Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.
1.6. HAFTUNG UNFALL / HÖHERE GEWALT / ABBRUCH
Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht - und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt gray jay photography keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
2. BILDRECHTE
2.1 URHEBERRECHT
Bei Fotografien welche gray jay photography von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von gray jay photography. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2.2 NUTZUNGSRECHTE
gray jay photography überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber.
Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zb. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch gray jay photography. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
2.3 NAMENSNENNUNG FOTOGRAF
Als Urheber hat gray jay photography das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht gray jay photography von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.
2.4 AUSWAHL DER FOTOS
gray jay photography wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG-Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
• HOCHZEIT
Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab.
Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. gray jay photography ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche (aus verschiedenen Gründen) nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt gray jay photography keine Haftung.
2.5 REFERENZEN
Bei entsprechender schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung, erhält gray jay photography als Urheber das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Instagram, Sedcards etc..). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von gray jay photography. gray jay photography hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
3. VERGÜTUNG
3.1 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Preise und Angebote auf der Website und sonstigen Preisausschreibungen von gray jay photography sind unverbindlich. gray jay photography behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). gray jay photography ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
• FOTOSHOOTING
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an ein Fotoshooting in bar oder auf Rechnung.
• HOCHZEIT
Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Hochzeitsfotografie, ist eine Terminreservierungsgebühr (1.Teilzahlung) in Höhe von 40% der Gesamtvergütung per sofort fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei gray jay photography, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die 1. Teilzahlung nicht fristgemäss ein, so ist gray jay photography nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben.
Die Restzahlung (2. Teilzahlung) von 60% muss innert 3 Wochen vor / spätestens jedoch 3 Tage
vor dem Buchungsdatum, eingegangen sein.
3.2 ZAHLUNGSVERZUG
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.3 AUSLAGEN / SPESEN
Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen die nicht im gebuchten Angebot inkludiert sind, wie zum Beispiel:
• Anfallende zusätzliche Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder zu dem nächsten Bahnhof (gray jay photography reist grundsätzlich mit ÖV an)
• Übernachtungsspesen (Hotel,-/ Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis nach 21 Uhr)
• Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 (dreissig) Tagen zu begleichen.
3.4 VERLÄNGERUNGEN / ZUSATZSTUNDEN
Ab 30 minütiger, vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich gebuchter Verlängerung, wird eine komplette Zusatzstunde berechnet. Zusatzstunden sind innert 7 Wochentagen zu begleichen.
4. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG
HOCHZEIT
Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und / oder nach Eingang der Terminresevierungsgebühr durch Annullation seitens den Auftraggebers widerrufen werden, wird
folgendes Honorar fällig:
• Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 20 % des gebuchten Angebots (Für Beratung, Telefongebühren, Erstellung von Offerten etc.)
• Bis 6 Monate vor dem Termin: 40 % des gebuchten Angebots (Die Terminreservierungsgebühr wird einbehalten)
• Bis 3 Monate vor dem Termin: 60 % des gebuchten Angebots
• Bis 30 Tage vor dem Termin: 80 % des gebuchten Angebots
• Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots
Ausnahmen hiervon sind ein schwerer Krankheitsfall (das Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer kompletten Absage der Hochzeit führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen von gray jay photography.
FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
• Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr
• Bis 5 Stunden am Tag des Fotoauftrags: 50% des gebuchten Shootings/ Angebots
• Keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots
Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als
Nichterscheinen und werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (EMAIL) zu erfolgen.
Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als 7 Tage vor seinem Termin so hat gray jay photography Anspruch auf die Ihr bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten).
5. HÖHERE GEWALT FOTOGRAF
Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie deren Ausführung erfolt mit grösster Sorgfallt.
Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die gray jay photography nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Unfall Verkehrsstörungen, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe), der vereinbarte Fototermin/Hochzeit nicht wahrgenommen werden, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden.
gray jay photography verzichtet in diesen Fall auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Eine zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
gray jay photography kann nicht rechtlich belangt werden und es kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden.
Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren.
6. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN / HAFTUNG
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von gray jay photography gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.
• Defekte Datenträger werden innerhalb drei Monaten gegen dessen Rücksendung (auf Kosten des Auftraggebers ) ausgetauscht.
• Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. gray jay photography empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert
vereinbart werden.
• Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet gray jay photography für
sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet gray jay photography nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von gray jay photography
bestätigt worden sind. gray jay photography haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
• Die Organisation und Vergabe von Buchungen an gray jay photography sowohl die Ausführung
eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die gray jay photography nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit,
Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten
Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus
resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.
7. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten, gespeichert werden. gray jay photography verpflichtet sich, alle ihr im
Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
8. ABSCHLIESSENDES
Die mit gray jay photography abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht.
Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.
gray jay photography behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von gray jay photography.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke
enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1. November 2019